Meldefrist Ganztagsbetreuung bis zum 15.03.2026! (für alle Eltern der Erstklässler des Schuljahrs 2026/2027)
An die Erziehungsberechtigten, deren Kinder zum Schuljahr 2026/2027 in die Klassenstufe 1 einer
Grundschule, der Grundstufe eines SBBZ oder in eine Juniorklasse kommen:
Alle Kinder, die zum Schuljahr 2026/2027 in
• die Klassenstufe 1 einer Grundschule
• die Klassenstufe 1 der Grundstufe eines Sonderpädagogischen Bildungs- und
Beratungszentrum (SBBZ) oder
• eine Juniorklasse
im Hohenlohekreis eintreten, haben ab ihrem ersten Schultag einen Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung. Dieser Betreuungsanspruch beträgt 8 Stunden pro Tag. Er besteht in jeder Woche
von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage. Er gilt in allen Schulzeiten und mit Ausnahme von
vier Wochen auch in den Schulferien. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, in welchem Umfang sie
den Betreuungsanspruch ihrer Kinder wahrnehmen.
Durch Schulunterricht oder andere verbindliche Schulangebote wird der Betreuungsanspruch erfüllt.
Sofern Sie den Betreuungsanspruch Ihres Kindes darüber hinaus an Schultagen und/oder an
Ferientagen im Zeitraum zwischen dem ersten Schultag Ihres Kindes und dem 31.07.2027
wahrnehmen wollen, haben Sie Ihre Wohnsitzgemeinde bis zum 15.03.2026 hierüber zu informieren.
Die Einhaltung dieser Frist dient dazu, die von Ihnen gewünschte Betreuung im erforderlichen Umfang
rechtzeitig zu organisieren.
Bitte unterrichten Sie daher Ihre Wohnsitzgemeinde bis zum 15.03.2026 über den Bedarf für die
Betreuung Ihres Kindes im Schuljahr 2026/2027. Sie können die Bedarfsmitteilung an Ihre
Stadt/Gemeinde per Mail, per Brief oder, sofern die Städte/Gemeinden dies anbieten, online
übermitteln. Bitte geben Sie bei der Bedarfsmitteilung unbedingt an, wenn Ihr Kind nicht die
Grundschule am Wohnort, sondern ein SBBZ oder eine Privatschule besuchen wird. Wichtig ist auch,
Ihre Angabe darüber, ob Sie die Betreuung trotzdem an Ihrem Wohnort oder am Schulort wünschen.
Beachten Sie bei Ihrer Bedarfsmeldung bitte, dass die Betreuung Ihres Kindes entgeltpflichtig ist.
Die Entgeltsätze werden von den jeweiligen Städten und Gemeinden bzw. den Schulträgern
festgesetzt.
Zur Klarstellung weisen wir darauf hin, dass Ihre Bedarfsmeldung keine automatische Zusage der
gewünschten Betreuung am gewünschten Ort bewirkt. Sie werden zur Betreuung Ihres Kindes
rechtzeitig vor dem Start des neuen Schuljahres informiert.
Für etwaige Rückfragen zu Ihrer Bedarfsmeldung und zu den kommunalen Betreuungsangeboten
wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnsitzgemeinde. Sollte Ihre Kinde die Geschwister-Scholl-Schule
Künzelsau oder die Erich Kästner-Schule Künzelsau besuchen, können Sie sich auch gerne unter
Kreisschulen-Bildung@hohenlohekreis.de direkt an das Landratsamt wenden.

